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Informationen zum
Working-Holiday-Visum
Die Working Holiday Visa wurden von
der japanischen Regierung eingerichtet, um jungen Menschen einen
l�ngeren Aufenthalt in Japan zu erm�glichen, und diese Reise durch
Jobs in Japan zu finanzieren. Der erste Working Holiday Programm wurde
1980 zwischen Australien und Japan eingerichtet, seit Dezember 2000
gibt es diese M�glichkeit auch f�r Deutsche Staatsb�rger. Weitere
Partnerl�nder mit Japan sind Neuseeland, Kanada, S�dkorea, Frankreich
und Gro�britannien.
Das Visum berechtigt f�r den Aufenthalt in Japan f�r 12 Monate. Es
kann bei der japanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden.
Das Working Holiday Visa kann nur einmal im Leben beantragt werden und
nur bis zum Alter von 25, in Ausnahmef�llen 30 Jahren. Die
Bearbeitungszeit der Antr�ge betr�gt etwa zwei Wochen.
Um es zu beantragen, muss man folgende Dinge vorweisen:
- g�ltiger Reisepass
- Auslandskrankenversicherung
- 2000 Euro ( als Absicherung f�r die ersten Monate)
- Hin- und R�ckflugticket oder 1000 Euro
- Antrag f�r das Visum
Das Visum verf�llt, wenn man Japan innerhalb des G�ltigkeitszeitraums
verl�sst und keine sogenannte "reentry-permit" beantragt.
Wer ein Working Holiday Visum besitzt, kann ohne Zeit- oder
Gehaltsbeschr�nkung in Japan arbeiten, es f�llt allerdings eine
Einkommenssteuer von 20% an. Au�erdem sind bestimmte Arbeitsfelder
ausgeschlossen (Bars, Nachtclubs).
( Quelle:
http://de.wikipedia.org)
weitere Informationen zum
Working-Holiday-Visum:
Japanische Botschaft in Deutschland -
www.botschaft-japan.de
Japan Association for Working Holiday
Makers - www.jawhm.or.jp/eng
Aktualisiert am
16.02.2007
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