Informationen zum Working-Holiday-Visum
(Top)
Das Working Holiday
Visum wurde von der japanischen
Regierung eingerichtet, um jungen Menschen einen l�ngeren
Aufenthalt in Japan zu erm�glichen, und diese Reise durch Jobs in
Japan zu finanzieren. Das erste Working Holiday Programm wurde
1980 zwischen Australien und Japan eingerichtet, seit Dezember
2000 gibt es diese M�glichkeit auch f�r Deutsche Staatsb�rger.
Weitere Partnerl�nder mit Japan sind Neuseeland, Kanada, S�dkorea,
Frankreich und Gro�britannien.
Das Visum berechtigt f�r den
Aufenthalt in Japan f�r 12 Monate. Es kann bei der japanischen
Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Das Working
Holiday Visa kann nur einmal im Leben beantragt werden und nur bis
zum Alter von 25, in Ausnahmef�llen 30 Jahren. Die
Bearbeitungszeit der Antr�ge betr�gt etwa zwei Wochen.
Um es zu beantragen, muss man
folgende Dinge vorweisen:
- g�ltiger Reisepass
- Auslandskrankenversicherung
- 2000 Euro ( als
Absicherung f�r die ersten Monate)
- Hin- und R�ckflugticket oder
1000 Euro
- Antrag f�r das Visum
Das Visum verf�llt, wenn man Japan
innerhalb des G�ltigkeitszeitraums verl�sst und keine sogenanntes
"reentry-permit" beantragt.
Wer ein Working Holiday Visum
besitzt, kann ohne Zeit- oder Gehaltsbeschr�nkung in Japan
arbeiten, es f�llt allerdings eine Einkommenssteuer von 20% an.
Au�erdem sind bestimmte Arbeitsfelder ausgeschlossen (Bars,
Nachtclubs).
(
Quelle:
http://de.wikipedia.org)
weitere Informationen zum Working-Holiday-Visum:
Japanische Botschaft in Deutschland -
www.botschaft-japan.de
Japan
Association for Working Holiday Makers -
www.jawhm.or.jp/eng
Aktualisiert
am 28.07.2008 |